19.11.2019

Kli­ma­ziel ver­fehlt: Au­to­fah­rern dro­hen pro Jahr Zu­satz­kos­ten

Pres­se­mit­tei­lung

Als ein­zi­gem Be­reich ist es dem Ver­kehrs­sek­tor in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht ge­lun­gen, sei­nen Schad­stoff­aus­stoß zu re­du­zie­ren. Damit kom­men auf Deutsch­land nach EU-​Recht ab dem kom­men­den Jahr Straf­zah­lun­gen zu, die nach einer Schät­zung des LBBW Re­se­arch für die deut­schen Au­to­fah­rer zu rasch stei­gen­den Mehr­be­las­tun­gen füh­ren. Bis 2030 dürf­te die Bun­des­re­gie­rung jähr­lich einen zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­trag zah­len, den sie auf die Au­to­fah­rer ab­wäl­zen wird, er­war­tet Au­to­mo­bilana­lyst Ger­hard Wolf. Er rech­net in einer Stu­die mit einer jähr­li­chen Mehr­be­las­tung von min­des­tens 213 Euro pro Pkw.

Eine Viel­zahl un­ter­schied­li­cher Bran­chen wie die In­dus­trie, En­er­gie­ver­sor­ger oder die Land­wirt­schaft haben in den letz­ten Jah­ren ge­zeigt, wie er­folg­rei­che Schadstoff-​Reduzierung geht. Nur im Ver­kehrs­sek­tor sind die CO2-​Emissionen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren sogar ge­stie­gen. Da­durch konn­te Deutsch­land sei­nen Ge­samt­aus­stoß an Treib­haus­ga­sen nicht im ge­wünsch­ten Maße sen­ken. Zwar sind Pkw und Lkw heute in punk­to Ben­zin­ver­brauch und Schad­stoff­aus­stoß ei­gent­lich recht ef­fi­zi­ent. So ist bei­spiels­wei­se der CO2-​Ausstoß bei Las­tern in den ver­gan­ge­nen 25 Jah­ren um knapp ein Drit­tel ge­sun­ken. Gleich­zei­tig ist je­doch die jähr­lich ge­fah­re­ne Stre­cke aller Kraft­fahr­zeu­ge ge­stie­gen. Dies hängt vor allem mit ge­sell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen wie der Ur­ba­ni­sie­rung zu­sam­men. Eben­so be­deut­sam ist die Zu­stel­lung von Post- und Pa­ket­sen­dun­gen durch den zu­neh­men­den Online-​Handel.

Ver­kehrs­be­reich ver­fehlt Kli­ma­ziel 2030 um 20 Pro­zent

Das selbst­ge­wähl­te Sek­tor­ziel der Bun­des­re­gie­rung von jähr­lich ma­xi­mal 98 Mil­lio­nen Ton­nen Kohlendioxid-​Ausstoß im Jahr 2030 könn­te um 20 Mil­lio­nen Ton­nen und damit um gut 20 Pro­zent ver­fehlt wer­den, er­war­tet das LBBW Re­se­arch. Mit dem Start des 2009 be­schlos­se­nen EU-​Klima- und En­er­gie­pa­kets kom­men ab 2020 damit stei­gen­de Straf­zah­lun­gen auf Deutsch­land zu. Die Bun­des­re­pu­blik muss an­de­ren Staa­ten, die ihre Ziele über­erfül­len, Emis­si­ons­rech­te ab­kau­fen. Nach An­sicht des-​LBBW Ana­lys­ten kos­tet dies im kom­men­den Jahr an­fäng­lich rund 200 Mil­lio­nen Euro, im Jahr 2030 aber be­reits einen Be­trag in nied­ri­ger zwei­stel­li­ger Mil­li­ar­den­hö­he. Gibt es nicht genug Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te von Län­dern, die er­folg­rei­cher als die Bun­des­re­pu­blik sind, wie es zu­min­dest 2020 der Fall sein dürf­te, dro­hen Deutsch­land ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren und di­rek­te EU-​Vorgaben.

Diese Zu­satz­kos­ten wird der Bund auf die Au­to­fah­rer um­le­gen, ver­mu­tet Wolf. Egal in wel­cher Form, wer­den sie den In­di­vi­du­al­ver­kehr ver­teu­ern. Auf Basis der ab 2020 fäl­li­gen Mil­lio­nen­be­trä­ge kal­ku­liert Wolf für den An­fang mit 6 Euro pro Jahr und PKW, die der Staat zum Bei­spiel durch eine ver­ur­sa­cher­ge­rech­te Er­hö­hung der Kfz-​Steuer ein­for­dern werde. Diese Kos­ten könn­ten für den Bür­ger bis 2030 auf 213 Euro an­stei­gen.

Kri­tisch blickt Ger­hard Wolf auf die EU-​Regeln, die den Au­to­her­stel­lern flot­ten­wei­te Schad­stoff­grenz­wer­te vor­ge­ben: „Es ist aus un­se­rer Sicht frag­lich, ob sie aus­rei­chend sind, um die Ge­samt­emis­sio­nen des Ver­kehrs­sek­tors in dem Um­fang zu sen­ken, damit Deutsch­land in die­sem Sek­tor seine Ziele er­reicht.“ Dabei ver­weist er auf die er­war­te­te Be­völ­ke­rungs­ent­wick­lung, die stei­gen­de Au­to­mo­bil­nut­zung und die wach­sen­de Pkw-​Dichte.

Flot­ten­grenz­wer­te kos­ten Geld, brin­gen aber keine Wende

Straf­zah­lun­gen, die die Au­to­mo­bil­her­stel­ler für das Ver­feh­len ihrer Flot­ten­vor­ga­ben zah­len wer­den, dürf­ten nach Wolfs An­sicht eben­falls auf die Käu­fer ab­ge­wälzt wer­den. An­hand von zwei Bei­spiel­rech­nun­gen, für einem VW Golf und einem Mer­ce­des GLC, macht Wolf die Fol­gen deut­lich. Der Golf ver­teu­ert sich dem­nach um 1900 Euro oder rund 8 Pro­zent. Für Käu­fer eines Mer­ce­des GLC er­rech­net der Ana­lyst rund 4000 Euro oder 9 Pro­zent Auf­schlag.

Da die be­stehen­den Flot­ten­re­geln oder schad­stoffär­me­re Fahr­zeu­ge nicht aus­rei­chend wirk­sam sind, müs­sen Wolf zu­fol­ge zu­sätz­li­che An­rei­ze ge­schaf­fen wer­den, die Schad­stoff­ver­rin­ge­rung im Ver­kehrs­sek­tor vor­an­zu­trei­ben. Neben der För­de­rung neuer al­ter­na­ti­ver An­trie­be könn­ten dies ver­brauchs­ab­hän­gi­ge An­rei­ze sein. „An­de­re Län­der sind hier mit einer ver­brauchs­ab­hän­gi­gen CO2-​Steuer schon wei­ter als Deutsch­land“, mahnt Wolf.

Un­um­gäng­lich ist für ihn, dass das CO2 und sein Aus­stoß be­preist wer­den. Da­durch wäre es mög­lich, kli­ma­schäd­li­ches Ver­hal­ten mo­ne­tär zu be­stra­fen. Dies wäre ent­we­der über einen Aus­gleichs­han­del mit Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­ten oder mit einer CO2- Steu­er mög­lich. Käme es zu­sätz­lich zur Ein­füh­rung einer CO2- Steu­er, sind bei an­ge­nom­me­nen 60 Euro pro Tonne CO2 vom Golf-​Besitzer jähr­lich 104 Euro mehr zu ent­rich­ten, ein Mercedes-​ Fah­rer zahlt 123 Euro hö­he­re Steu­ern.

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