02.02.2023

Einnahmen aus dem CO₂-Handel: Umweltbundesamt will Bürger entlasten

Rund 6 Milliarden Euro hat der Bund 2022 im Brennstoffemissionshandel eingenommen. Das Geld solle den Bürgern zugutekommen, schlägt das Umweltbundesamt vor.

Kohlehaufen mit Kohlelader
Kohlehaufen mit Kohlelader

Zum Jahreswechsel war Kassensturz im Emissionshandel: Insgesamt 13,2 Milliarden Euro hat der deutsche Staat 2022 mit dem Verkauf von CO₂-Zertifikaten aus dem EU-Emissionshandel (EU ETS) sowie aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel im Wärme- und Verkehrssektor eingenommen. Diese Summe teilt sich etwa hälftig auf die beiden Handelssysteme auf.

Die Mittel fließen vollständig in den heimischen Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Topf finanziert der Bund Maßnahmen für Energiewende und Klimaschutz, zum Beispiel für Förderprogramme für mehr Energieeffizienz in Unternehmen und Haushalten, für die Elektromobilität oder für das Anschieben der Wasserstoffwirtschaft.

Umweltbundesamt: Pro-Kopf-Prämie für alle Bürger

Während im EU ETS allein Unternehmen zum Erwerb von CO₂-Zertifikaten verpflichtet sind, betrifft der nationale Emissionshandel alle Bürgerinnen und Bürger: Sie müssen seit 2021 bei Erdgas und Heizöl, Benzin und Diesel einen CO₂-Aufschlag bezahlen. Heizen und Autofahren wird damit teurer.

Angesichts der derzeit ohnehin schon hohen Energiepreise fordert das Umweltbundesamt nun, sämtliche Einnahmen aus dem nationalen System an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen: Eine an die Höhe des CO₂-Preises gekoppelte Klimaprämie soll die Haushalte entlasten. Beim derzeitigen CO₂-Preis würde die Prämie bei 70 Euro pro Person liegen, hat die Behörde ausgerechnet. Der Anreiz zum Energiesparen bliebe bestehen, weil die Prämie unabhängig vom Energieverbrauch ausgezahlt werden soll. Mit ihrem Vorschlag liegt das Umweltbundesamt auf Linie mit der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Klimageldes vereinbart hat.

70 Euro

soll jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland als Klimaprämie erhalten, schlägt das Bundesumweltamt vor.

Eine solche Prämie genügt nach Ansicht des Umweltbundesamtes allerdings nicht, um soziale Härten zu vermeiden. Denn einkommensschwache Haushalte schmerzt die CO₂-Abgabe besonders, da ihr Energieverbrauch häufig überdurchschnittlich hoch ist – etwa, weil sie in Gebäuden mit schlechter Dämmung leben. Deshalb schlägt die Behörde vor, vulnerable Haushalte zusätzlich mit eigenen Förderprogrammen zu unterstützen. Diese Angebote sollte der Staat zum Teil ebenfalls aus dem KTF und zum Teil aus anderen Töpfen finanzieren.

Mittel fehlen für Klimaschutzinvestitionen

Eine Klimaprämie würde die gestiegenen Energiepreise zumindest ein Stück weit ausgleichen und darüber hinaus zur gesellschaftlichen Akzeptanz des CO₂-Handelssystems beitragen. Die zusätzlichen Hilfen würden gezielt diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die am meisten unter den hohen Energiepreisen leiden.

Allerdings hat der Bund bereits mehrere wirkungsvolle Programme zur Entlastung gestartet: die Preisbremsen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Heizöl und Holzpellets. Sie reduzieren die Energiekosten der Haushalte beträchtlich. Bis zu 200 Milliarden Euro stellt der Staat dafür bereit. Seit Sommer 2022 wird zudem die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien vollständig aus dem KTF finanziert. Allein das senkt den Strompreis um gut drei Cent pro Kilowattstunde.

200 Mrd. Euro

stellt der deutsche Staat maximal durch diverse Förderprogramme vom Staat bereit, um die Energiekosten zu senken.

Angesichts all dieser Staatshilfen hätte die Klimaprämie nur eine vergleichsweise geringe Wirkung – jedoch einen hohen Preis: Im KTF stünden dann weit weniger Mittel für dringend benötigte Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Von vielen der darüber mitfinanzierten Maßnahmen profitieren die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar: Energetische Sanierungen zum Beispiel senken die Energiekosten der jeweiligen Haushalte – und das dauerhaft. Gibt es dafür weniger Geld, wird weniger saniert. Energieverbrauch und -kosten der betroffenen Haushalte bleiben damit hoch.

Gezielte Hilfe für einkommensschwache Haushalte sinnvoll

Sehr wirkungsvoll ist dagegen die gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, fehlt es ihnen doch meist an Mitteln wie Möglichkeiten, ihren Energiebedarf aus eigener Kraft zu reduzieren. Das Umweltbundesamt plädiert unter anderem dafür, eine eigene Sanierungsförderung für Gebiete mit vielen vulnerablen Haushalten einzurichten, einkommensschwache Eigentümer von Gebäuden in schlechtem energetischem Zustand bei der Finanzierung von Sanierungen unter die Arme zu greifen und die Energieberatung von Haushalten mit niedrigem Einkommen auszuweiten.

Da nach den Vorstellungen des Umweltbundesamtes die Ausgaben nur zum Teil über den KTF finanziert werden sollen, wird verhindert, dass hier allzu viel Geld abfließt. Für eine Kofinanzierung über sozialpolitische Programme spricht zudem, dass die Resilienz der Haushalte damit auch langfristig gestärkt wird.